Zum Inhalt springen

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) – Tabaktrafik und/oder Lizenznehmer

Teamension GmbH (FN 536715 m)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Teamension GmbH (im Folgenden „Großhändler“) und berechtigte Trafikanten oder sonstigen berechtigten Lizenznehmern in Österreich, für Nikotinbeutel und E-Liquids.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Großhändler diese schriftlich anerkannt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

§ 2 Vertragsschluss / Bestellung

2.1 Bestellungen können auf folgenden Wegen übermittelt werden:

  • schriftlich
  • per E-Mail
  • telefonisch
  • über das Online-Bestellsystem des Großhändlers

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Großhändlers oder Lieferung der Ware zustande.

2.3 Der Großhändler kann Bestellungen ablehnen, insbesondere wenn:

  • die Lieferung an den Kunden nicht zulässig ist,
  • offene Forderungen bestehen,
  • unvollständige oder fehlerhafte Angaben vorliegen.

2.4 Änderungen von Bestellungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Großhändlers gültig.

2.5 Die Auftragsannahme erfolgt nach Prüfung der Bonität und Lieferfähigkeit.

§ 3 Lieferbedingungen

Der Großhändler führt die Lieferung auf eigene Kosten und Gefahr an den Standort der Tabaktrafik bzw. des Lizenznehmers aus. Verlangt der Trafikant oder Lizenznehmer eine bestimmte Art der Zustellung, dürfen nur die für diese Zustellart üblichen Lieferkosten verrechnet werden.

3.1 Lieferarten: Paketdienst, Spedition, Post, persönliche Übergabe oder Selbstabholung durch den Kunden.

 

3.3 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Trafikanten bzw. Lizenznehmer auf diesen über.

3.4 Lieferungen erfolgen frei Haus, sofern der Warenwert ≥ EUR 200,‑; darunter können Zustellkosten in Höhe von bis zu EUR 10,- je Paket verrechnet werden. Die Zustellkosten dürfen die tatsächlich anfallenden Lieferkosten nicht überschreiten.

3.5 Lieferfrist für Nikotinbeutel und E-Liquids: maximal zwei Wochen ab Bestelleingang, sofern Lagerbestand vorhanden.

3.6 Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung ist separat zu berechnen.

3.7 Der Kunde hat die Lieferung bei Übernahme zu prüfen. Schäden oder fehlende Mengen sind unverzüglich schriftlich zu melden.

3.8 Bei Lieferverzug aus Gründen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

3.9 Der Großhändler behält sich vor, Lieferungen auf Abruf auszuführen; die Ware gilt spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.

3.10 Der Großhändler verpflichtet sich, nach Maßgabe der vorhandenen Bestände alle Tabaktrafikanten und Lizenznehmer zu gleichen Bedingungen zu liefern.

§ 4 Preise

4.1 Preise werden individuell vereinbart.

4.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, soweit nicht anders vereinbart.

4.3 Zustellkosten in Höhe von bis zu EUR 10,- je Paket unter EUR 200,‑ Warenwert werden gesondert verrechnet.

4.4 Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen oder behördlichen Abgaben sind zulässig.

4.5 Lieferpreisberechnung: Der Lieferpreis für Nikotinbeutel wird ausgehend vom jeweils geltenden Kleinverkaufspreis (KVP) berechnet. Der Lieferpreis ergibt sich aus dem Kleinverkaufspreis abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Handelsspanne sowie der auf den Kleinverkaufspreis entfallenden Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Banküberweisung ohne Abzug auf das vom Großhändler angegebene Konto zu bezahlen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung.

Alternativ kann die Zahlung, sofern zwischen den Vertragsparteien vereinbart, mittels SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug) erfolgen. In diesem Fall erteilt der Kunde dem Großhändler ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt der Abbuchung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Bankverbindung dem Großhändler unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen (insbesondere Rücklastschriftgebühren), sind vom Kunden zu tragen.

5.2 Bei Zahlungsverzug:

  • Ab dem Tag der Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz der OeNB berechnet.
  • Zusätzlich können Mahnkosten von EUR 15,‑ pro Mahnung sowie Inkassospesen geltend gemacht werden.

5.3 Eigentumsvorbehalt:

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Großhändlers.
  • Bei Weiterverkauf tritt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung an den Großhändler ab (Sicherung der Kaufpreisforderung).

5.4 Vorauszahlungen können für bestimmte Bestellungen verlangt werden.

5.5 Offene Forderungen werden sofort fällig, wenn:

  • Zahlungsunfähigkeit,
  • Insolvenz oder
  • Rückzahlungsschwierigkeiten des Kunden auftreten.

§ 6 Mängel und Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

6.2 Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind sofort nach Empfang schriftlich und auf dem Frachtbrief vermerkt zu melden.

6.3 Bei berechtigten Mängelrügen wird nach Wahl des Großhändlers Ersatzlieferung, Preisminderung oder Gutschrift gewährt.

6.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, soweit nicht gesetzlich abweichend geregelt.

6.5 Für Schäden, die durch falsche Lagerung, unsachgemäße Behandlung, Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt entstehen, wird keine Gewähr übernommen.

§ 7 Rückkaufpflicht

7.1 Der Großhändler ist verpflichtet, Nikotinbeutel und E-Liquids zurückzukaufen, wenn:

  • die Ware beschädigt ist (z. B. Bruch, Nässe),
  • Verpackungen Mängel aufweisen,
  • die Trafik bzw. der Lizenznehmerbetrieb geschlossen wird.

7.2 Der Rückkauf erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Lieferpreis, sofern sich die Ware in verkehrsfähigem Zustand befindet und die kleinste Verkaufseinheit unversehrt und ungeöffnet ist.

7.3 Die Rücknahme der Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Großhändler.

7.4 Die Kosten der Rücknahme und des Rücktransportes trägt der Großhändler.

7.5 Für ordnungsgemäß zurückgegebene Ware erhält der Trafikant bzw. Lizenznehmer eine entsprechende Gutschrift in Höhe des Rückkaufpreises.

7.6 Rückgaben sind vom Trafikanten bzw. Lizenznehmer unverzüglich nach Feststellung des Mangels bzw. nach Bekanntgabe der Geschäftsauflösung beim Großhändler anzumelden.

7.7 Ein Rückkauf ist ausgeschlossen für Ware:

  • deren Verkaufseinheiten geöffnet oder beschädigt sind,
  • die nicht mehr verkehrsfähig ist,
  • deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten ist, sofern dies nicht auf einen bei Lieferung bereits bestehenden Mangel zurückzuführen ist.

§ 8 Höhere Gewalt

8.1 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Einflussnahme des Großhändlers liegen.

8.2 Schadensersatzansprüche aus solchen Ereignissen sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

9.1 Der Großhändler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Personenschäden.

9.3 Folgeschäden, Datenverlust, Produktionsausfall oder entgangener Gewinn werden nicht ersetzt.

9.4 Für Schäden durch Dritte oder durch höhere Gewalt übernimmt der Großhändler keine Haftung.

§ 10 Datenschutz

10.1 Kundendaten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung verwendet.

10.2 Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich erforderlich oder für Lieferung und Fakturierung notwendig.

§ 11 Einreichungspflicht

11.1 Diese AGB werden gemäß § 10 Abs. 3 und 4 TabMG 1996 bei folgenden Stellen eingereicht:

  • Zollamt Österreich
  • Monopolverwaltung GmbH
  • Bundesgremium der Tabaktrafikanten

11.2 Änderungen werden unverzüglich denselben Stellen vorgelegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht am Sitz des Großhändlers.

12.2 Anwendbares Recht: österreichisches Recht.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

12.4 Diese AGB treten mit Einreichung beim Zollamt Österreich, Monopolverwaltung GmbH und Bundesgremium der Tabaktrafikanten in Kraft.